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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ayble GmbH

 

1. Vertragsgrundlagen

a.

Allen dem Auftragnehmer erteilten Aufträgen liegen in folgender Reihenfolge zugrunde:

i. Inhalt eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages
ii. die Auftragsbestätigung
iii. das Angebot
iv. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
v. die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere die miet- und werkvertragsrechtlichen Vorschriften.

b.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.


2. Vertragsinhalt

a.

Für alle Lieferungen und Leistungen sind die nachstehenden Bedingungen maßgeblich.
Sie gelten auch für alle zukünftigen Rechtsverhältnisse zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt werden.

b.

Die Abnahme der Leistungen des Auftragnehmers gilt als Anerkennung dieser AGB.


3. Angebot, Angebots- und Entwurfsunterlagen

a.

Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend.

Werden Angebote nach Angaben des Auftraggebers oder seitens der Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen erstellt, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für deren Richtigkeit, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichterkennung.

b.

Angebote, Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen sowie Konzeptbeschreibungen bleiben – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – Eigentum des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede anderweitige Nutzung zu unterlassen, insbesondere:

  • Vervielfältigung

  • Verbreitung

  • Weitergabe an Dritte

  • Änderungen ohne Zustimmung

Bei Verstoß schuldet er die Erstellungskosten plus eine angemessene Nutzungsgebühr.


4. Vertragsschluss

a.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.

b.

Ein Vertrag kommt ebenfalls durch Beauftragung per E-Mail zustande.


5. Preise

a.

Angebotspreise gelten nur bei ungeteilter Bestellung.

b.

Alle Preise sind netto ab Werk/Lager, zuzüglich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung usw.

c.

Angebotspreise gelten 4 Monate ab Vertragsschluss.
Nach Ablauf ist der Auftragnehmer berechtigt, Preissteigerungen weiterzugeben.
Liegt die Erhöhung über 4 %, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

d.

Verzögerungen, die der Auftraggeber verursacht, berechtigen den Auftragnehmer zur Nachberechnung des Mehraufwandes.

e.

Nicht veranschlagte oder aufgrund fehlerhafter Angaben erforderliche Mehrleistungen werden zusätzlich berechnet.

f.

Dienstleistungen und Besorgungen auf Wunsch des Auftraggebers werden gesondert vergütet.
Der Auftragnehmer darf diese Leistungen auch im Namen des Auftraggebers an Dritte vergeben.


6. Lieferzeit und Montage

a.

Fehlt eine ausdrückliche Frist, gilt der angegebene Termin nur annähernd.

b.

Änderungen durch den Auftraggeber oder nicht von ihm zu vertretende Hindernisse machen feste Termine unverbindlich.

c.

Betriebsstörungen, Streik, höhere Gewalt usw. verlängern die Lieferfrist entsprechend.
Bei Unmöglichkeit dürfen beide Parteien zurücktreten; Ansprüche auf weitergehenden Schadensersatz bestehen nicht.


7. Fracht und Verpackung / Gefahrübergang

a.

Lieferungen reisen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Verpackung wird gesondert berechnet.

b.

Beigestellte Teile müssen frei Werk geliefert werden. Rücksendungen erfolgen unfrei und auf Gefahr des Auftraggebers.

c.

Die Gefahr geht über, sobald die Ware das Werk verlässt oder dem Auftraggeber bereitgestellt wird.

d.

Kann die Ware nicht ausgeliefert werden, geht die Gefahr am Tag der Versandbereitschaft über.


8. Abnahme / Übergabe

a.

Die Abnahme erfolgt förmlich und unverzüglich nach Fertigstellung.
Ein Termin kurz vor Veranstaltungsbeginn gilt als zumutbar.

b.

Nicht wesentliche Mängel oder ausstehende Teilleistungen berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

c.

Wird die Leistung vor Abnahme genutzt, gilt sie als abgenommen.

d.

Bei mietweiser Überlassung erfolgt nach Veranstaltungsende eine förmliche Übergabe.


9. Gewährleistung

a.

Es gelten die BGB-Regelungen für Werk- bzw. Mietverträge.

b.

Der Auftraggeber hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz).
Nach zwei erfolglosen Versuchen kann er mindern oder zurücktreten.

c.

Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

d.

Verspätete Mängelrügen oder unterlassene Vorbehalte bei Abnahme lassen Ansprüche entfallen.
Eigenmächtige Änderungen führen ebenfalls zum Verlust der Mängelansprüche.

e.

Natürlicher Verschleiß, Feuchtigkeit, Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung begründen keine Gewährleistung.

f.

Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar und verjähren nach 1 Jahr, außer bei Arglist.


10. Haftungsbeschränkungen

a.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für typische, vorhersehbare Schäden.

b.

Diese Beschränkung gilt nicht bei:

  • Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit

  • Produkthaftungsansprüchen

c.

Bei reinen Planungsleistungen haftet der Auftragnehmer nur für die eigene Realisierbarkeit.

d.

Für Gut des Auftraggebers wird nur bei ausdrücklich vereinbarter Verwahrung gehaftet.


11. Versicherung

a. Transportgut wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers versichert.
b. Transportschäden sind sofort zu melden und zu dokumentieren.
c. Eingelagertes Gut wird – sofern vereinbart – auf Kosten des Auftraggebers versichert.


12. Kreditgrundlage

Bei fehlender Kreditwürdigkeit oder falschen Angaben kann der Auftragnehmer:

  • Vorkasse verlangen

  • Sicherheiten verlangen

  • vom Vertrag zurücktreten oder kündigen


13. Eigentumsvorbehalt

a. Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
b. Weiterveräußerung ist nur mit Zustimmung zulässig; etwaige Forderungen werden im Voraus abgetreten.


14. Schutzrechte, Entwürfe, Zeichnungen

a. Unterlagen bleiben stets Eigentum des Auftragnehmers.
b. Änderungen dürfen nur vom Auftragnehmer vorgenommen werden.
c. Der Auftraggeber garantiert, dass geliefertes Material keine Rechte verletzt.
d. Nutzungsrechte werden nur im erforderlichen Umfang eingeräumt.
e. Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber in Referenzlisten nennen.


15. Zahlungsbedingungen

a. Rechnungen sind sofort fällig, Abzüge ausgeschlossen.
b. Zwischenrechnungen und Teilzahlungen sind zulässig.


16. Aufrechnung und Abtretung

a. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen möglich.
b. Rechte aus dem Vertrag dürfen nur mit Zustimmung abgetreten werden.


17. Kündigung

a. Eine ordentliche Kündigung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
b. Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich, wenn eine gesetzte Frist erfolglos verstreicht.
c. Bei Kündigung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer 40 % des Auftragswertes pauschal verlangen.


18. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung gemäß BDSG verarbeitet.


19. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Es gilt deutsches Recht.


20. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.
Die unwirksame Bestimmung wird durch eine dem Sinn entsprechende Regelung ersetzt.

Stand: 22.12.2022